Sprachvorkurslehrkraft (m/w/d) - Grundschule Stichnathstraße
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sprachvorkurslehrkraft für die Grundschule Stichnathstraße zur pädagogischen Betreuung mit 24,44 Stunden pro Woche als Krankheitsvertretung (vorbehaltlich der Stunden- und Stellenfreigabe und planerischer Änderungen).
Eckdaten zum Stellenangebot:
- Bei Vorliegen der erforderlichen Qualifikation die Vergütung in Anlehnung an den TV-L S in Entgeltgruppe S11b
- Einsatzzeit: Mo.-Fr. 8-12 Uhr
- 95%-Gehaltsregelung in Kombination mit 10%-Ferienvor- und nacharbeit zum Ausgleich der bezahlten Freistellung in den Schulferien.
Ihre Aufgaben:
- Unterrichten von Schüler/innen mit Förderbedarf in Deutsch (mündlicher und schriftlicher Zweit-Spracherwerb)
- Alphabetisierungskurse
- Unterstützung beim Schrifterwerb
- Sprachzugang durch verschiedene didaktische Methoden
- Grundlagen der deutschen Sprache vermitteln
- Soziales Lernen / Konfliktbearbeitungsstrategien / Vermitteln von Regeln
- Kooperation mit Behörden, Schulleitung, Lehrkräften, Betreuungspersonal, Schulsozialarbeitern, Eltern
- Bestellungen und Einkäufe von Unterrichtsmaterialien, Spiele, Bastel- und Kunstmaterialien.
Wir bieten Ihnen:
- 30 Tage Jahresurlaub (in den Ferien) + bez. Freistellung in den Bremer Schulferien
- Teilnahme an Mitarbeiterevents
- Jahressonderzahlung
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Vergünstigter Tarif bei der Autoversicherung
- Arbeitgeberzuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Firmenfitnessprogramm über Qualitrain (www.qualitrain.net)
Wir erwarten von Ihnen:
- Zwingend notwendig: Masernschutznachweis (Zwei Masernschutzimpfungen oder eine Masernimmunität (Blutbildbestimmung)).
- Eine abgeschlossene pädagogische / didaktische Ausbildung
- Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Schulkindern
- Spaß und Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Sehr große Teamfähigkeit und Eigenverantwortung
- Kreativität und Engagement
- Bereitschaft zur Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflügen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Schulveranstaltungen und Ähnlichem
- Wünschenswert: ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 6 Monate) sowie eine Belehrung nach § 43 nach Infektionsschutzgesetz
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