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Medizinproduktesicherheit

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist eine zentrale Stelle in jeder Gesundheitseinrichtung nach §6 MPBetreibV.

Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen Maßnahmen,
  2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen für Medizinprodukte in den Gesundheitseinrichtungen.