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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Grundsatzerklärung

Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bremen e.V. wurde 1912 aus einer bundesweiten Initiative von sechs Zimmerleuten gegründet, die sich seit 1888 für die Etablierung von Erste-Hilfe-Kursen bei (Arbeits-) Unfällen sowie später der Notfallrettung einsetzten. 

Menschen zu helfen, unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit ist neben unseren Werten der Solidarität, Toleranz, Freiheit und Gerechtigkeit fest in unserem Leitbild des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) verankert und bildet somit die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns beim ASB Bremen. Jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Sexualität, Glauben oder Behinderung lehnen wir konsequent ab. 

In diesem Rahmen ist die Achtung der nationalen und internationalen Menschrechtsstandards für uns als ASB Bremen selbstverständlich und wird mit höchster Priorität geachtet. 

Ebenso positionieren wir uns klar gegen jegliche Art der Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Wir achten im höchsten Maß die Rechte von Arbeitnehmer:innen und stellen ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln in den Fokus unserer unternehmerischen Tätigkeiten. 

Diese Grundsätze berücksichtigen wir auch bei der Auswahl unserer Lieferant:innen und verpflichten uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen.

Hinweisen auf potenzielle Verstöße gegen diese Grundsätze wird nachgegangen. Dies schließt auch Hinweise von Dritten mit ein.

Beschwerdestelle und Verfahrensordnung

Beschwerden und Anliegen bzgl. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfolgen ausschließlich über die E-Mail-Adresse 5o7?SPf/yRQ1UBDHb4dcuIjs9]#[\Yw|5CRonG3L32}PE%JQ[4sXy siehe Verfahrensordnung (Stand 21.12.2023).