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Seelische Gesundheit

Assistenzleistungen

Teilhabeleistungen werden meistens vom Träger der Eingliederungshilfe (z.B. Stadt Bremen) getragen. Die Freigrenzen, ab denen Einkommen oder Vermögen eine Eigenbeteiligung notwendig machen, wurden nach der Einführung des Bundesteilhabegesetzes schrittweise zu Gunsten der leitungsberechtigten Menschen                    
ausgeweitet. Hierzu können wir beraten, eine verbindliche Festlegung erfolgt durch den Fachdienst Teilhabe. Am Anfang steht immer ein Antrag auf Teilhabeleistungen, der hier zu finden ist:    

PDF-Download: Antrag auf Teilhabeleistungen
PDF-Download: Hinweise zum Antrag
 

  • Ambulant Betreutes Wohnen

Psychisch erkrankte Menschen leiden unter den Symptomen ihrer Erkrankung und können Fähigkeiten bei der selbständigen Bewältigung des Alltags einbüßen.

Mittelpunkt des täglichen Erlebens und Handelns ist die eigene Wohnung. „Betreutes Wohnen“ steht daher für alle Hilfen, die eine Verbesserung der Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung zum Ziel haben. Dazu gehört auch die Unterstützung bei sozialen Beziehungen, bei der Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung, der Bewältigung von Behördenangelegenheiten oder der Tagesgestaltung durch Arbeit und Freizeit.

Die Betreuung kann in der eigenen Wohnung erfolgen. Wer keine eigene Wohnung hat, wird in einem Apartment oder in einer Wohngemeinschaft in ASB-Häusern betreut.

  • Betreutes Wohnen im Haus Hastedt

Wer besonders intensive Hilfen braucht, häufig Kontakte und persönliche Zuwendung benötigt, erhält diese Unterstützung im Haus Hastedt.
Das Haus Hastedt hat 25 Plätze und ist eine so genannte Besondere Wohnform. Es liegt verkehrsgünstig, die Straßenbahn hält vor der Haustür. In wenigen Minuten ist die Tagesstätte erreichbar, aber auch die Innenstadt. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Nachbarschaft.
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in kleinen Gruppen und Apartments.

Betreutes Wohnen wird als Teilhabeleistung im Rahmen des SGB IX finanziert. Je nach Einkommenshöhe sind Eigenbeteiligungen möglich. Diese Unterstützung ist möglich, wenn die Teilhabeeinschränkungen im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung über einen Zeitraum andauern, also Behandlungsangebote keine ausreichende Stabilität gebracht haben.

Kontakt und Beratung für ambulant Betreutes Wohnen:

Alexandra Mayer, Kristin Stult:    0421 98972 623
E-Mail:    6PfYe=QZkn'V#j{A-aO0]7x3*c?Ey]#[S2[LK0F@_Fr?tPjXiU.8@*^{jRH$_
Fax:    0421 989 72 800

Kontakt und Beratung für Haus Hastedt:
Aline Flöttmann:    0421 98972 763
E-Mail:    6PfYe=QZkn'V#j{A-aO0]7x3*]#[Y.\M*vEOQSwmg^^IjT1xC$%rj
Fax:    0421 989 72 850