Die Erste-Hilfe-Fortbildung richtet sich neben Privatpersonen vor allem an Ersthelfer/innen in Betrieben, die innerhalb von 2 Jahren nach dem Erste-Hilfe-Grundlehrgang (EH-G) oder nach der letzten Erste-Hilfe-Fortbildung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen müssen.
Die Gründungsidee hinter dem ASB: Erste Hilfe an Arbeitsstätten. Heute gibt es in jedem größeren Betrieb ausgebildete Ersthelfer.
Foto: ASB/F. ZanettiniACHTUNG! Die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-F) gilt nicht als Nachweis gemäß § 19 der Fahrerlaubnisverordnung. Sie gilt nur gemäß § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Teilnehmer mit dem Ziel eines Führerscheinerwerbs buchen bitte einen Erste-Hilfe-Grundlehrgang (EH-G)!
In Betrieben versorgen Ersthelfer/innen erkrankte und verletzte Kollegen und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes gezielt Erste-Hilfe-Maßnahmen durch. Seit Anfang 2006 dürfen Aus- und Fortbildungen von Ersthelfern im Betrieb nur von geprüften und als geeignet anerkannten Stellen durchgeführt werden.
Zielgruppen:
Als Mitglied des ASB erhalten Sie jedes Jahr einen kostenlosen Gutschein für einen Erste-Hilfe-Kurs, mit dem Sie Ihre Kenntnisse kostenlos auffrischen können. Dieser gilt auch für die Lehrgänge zur Ersten Hilfe bei Kinder- und Säuglingsnotfällen, Erste-Hilfe-Fortbildung und Erste Hilfe am Hund.
Kursdauer: 9 Unterrichtsstunden (1 Tag)