Der ASB Bremen sorgt in seiner stationären Einrichtung und in der ambulanten Pflege für vorübergehende Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei zeitweiser Abwesenheit pflegender Angehöriger.
Pflegende Angehörige (Pflegeperson nach §19 SGB XI) leisten erhebliches in der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger.
Um die Gesundheit der Pflegeperson zu erhalten und im Krankheitsfall oder der Verhinderung eine problemlose Versorgung des pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten, übernimmt die Pflegeversicherung Kosten für diese Ersatzpflege im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege.
Voraussetzung für die Leistung im Rahmen der Verhinderungspflege ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Verhinderungspflege in der eigenen Häuslichkeit (ambulante Pflege)
Es gilt dabei immer ganz individuell auf den pflegebedürftigen Menschen einzugehen und eben die Pflegeperson über die Zeit der Verhinderungspflege zu vertreten.
Bei der stundenweise Verhinderungspflege können Pflegeleistungen bis 1.612 € in Anspruch genommen werden. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass das Pflegegeld unangetastet bleibt (bei Verhinderungspflege unter 8 Stunden Pflege am Tag) und die pflegenden Angehörigen stundenweise Betreuung in Anspruch nehmen können z.B. für Arztbesuche, dringende eigene Termine, aber auch für Einkäufe und Theaterbesuche etc.
Diese Ersatzpflege kann beantragt werden, wenn Sie als Angehöriger selber erkranken, evtl. ins Krankenhaus / zur Kur müssen oder in den Urlaub fahren möchten.
In diesem Fall können ebenfalls bis zu 1.612 € an maximal 42 Tagen in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich können bis zu 50% der Kurzzeitpflege (zusätzlich 806 €) für die Ersatzpflege genutzt werden.
Bei der Nutzung der Ersatzpflege werden 50% des bisher bezogenen Pflegegeldes für diesen Zeitraum fortgewährt.
Haben Sie weitere Fragen?
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Síe gerne.
Diese Ersatzpflege kann genutzt werden, wenn Sie als Angehörige/r selber erkranken, evtl. ins Krankenhaus / zur Kur müssen oder in den Urlaub fahren möchten und Ihr/e pflegebedürftige Angehörige nicht in der eigenen Häuslichkeit verbleiben kann oder will.
In diesem Fall können ebenfalls bis zu 1.612 € in Anspruch genommen werden.