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Freiwillig. Engagiert. Miteinander.

Ehrenamt beim ASB – Gemeinsam mehr bewegen

Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement oder Freiwilligenarbeit: Die Namen für eine freiwillige Tätigkeit sind vielfältig, gemeint ist immer der Einsatz für andere, bei dem man selbst auch gewinnt – Als ehrenamtliche Aktive bringen Sie sich ein, knüpfen neue Kontakte, lernen Neues und haben Erfolge. Dabei kommt der Spaß nicht zu kurz! Egal, wofür Ihr Herz schlägt: Mitmachen können alle!

Sie möchten sich engagieren? Melden sie sich gerne bei den Referentinnen für Freiwilliges Engagement (Kontaktdaten untenstehend)

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Altenwohn- und Pflegezentrum Osterdeich

Zaubere Menschen ein Lächeln ins Gesicht. Besuch Menschen, die sich einsam fühlen und verschönere ihren Tag.

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Hausnotruf

Unterstütze Hilfsbedürftige auf Knopfdruck und spende mehr Sicherheit im Alltag.

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Ehrenamt im Sanitätsdienst ASB

„Wir helfen hier und jetzt“. Komm auch du dazu und erlebe während des Ehrenamtes Veranstaltungen und Konzerte.

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Die Arbeiter-Samariter-Jugend Bremen

Komm vorbei und mach mit. Action Spaß und Blaulicht sind garantiert. Engagiere dich noch heute.

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Sprachvermittlung und interkulturelle Begegnung

Knüpf Kontakte zu Menschen anderer Kulturen. Erklär die Deutsche Sprache und lerne dabei selber viel über die Welt.

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Offen sein für neue Begegnungen

Bei der ASB Seelische Gesundheit gGmbH gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich während des Ehrenamtes einzubringen. Werde auch du Teil des ASB.

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Dein Einsatz im Offenen Hort

Du möchtest in deiner Freizeit etwas Sinnvolles tun? Dann unterstütze die Kinder im Hort Ellenerbbrokerweg bei ihren Hausaufgaben und gestalte kreative Nachmittage.

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Wohnhäuser für Menschen mit Behinderung

Unterstütze in den Wohnhäusern des ASB Menschen bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens.

Häufig gestellte Fragen rund um das Ehrenamt

Was bringt mir ein freiwilliges Engagement?

Mit einem freiwilligen Engagement können Sie unsere Gesellschaft mitgestalten. Beim ASB bauen Sie neue soziale Kontakte auf und können sich mit Gleichgesinnten austauschen. Zudem erhalten Sie den Zugang zu kostenlosen Seminaren und können sich so persönlich weiterbilden. Gerne stellen wir Ihnen für Ihr Engagement ein Zeugnis aus und wenn es Ihnen so gut bei uns gefällt, ist der Wechsel im Einzelfall vom freiwilligen Engagement in ein Hauptamt auch möglich.

In welchen Bereichen kann ich mich freiwillig engagieren?

Die Bandbreite an Einsatzfeldern ist groß beim ASB. Sie können sich beispielsweise im Bevölkerungsschutz oder in einem Sozialen Dienst engagieren. Das geht vom Rettungsdienst, über den Krisen­interventionsdienst bis hin zur Arbeit mit Senior:innen. Auch ist es möglich sich mit Ihrem vierbeinigen Freund in der Rettungshundestaffel oder dem Besuchshundedienst einzubringen. Das genaue Engagement klären Sie mit den Einsatzstellen vor Ort.

Welches Ehrenamt passt zu mir?

Sie sind sich unsicher in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten? Der ASB bietet viele Möglichkeiten sich sozial einzubringen und anderen Menschen zu helfen. Überlegen Sie was Ihnen am meisten Spaß macht: Sind Sie gern draußen oder lieber drinnen? Arbeitet Sie gern mit jungen oder älteren Menschen? Liegt es Ihnen anderen etwas beizubringen oder eher nicht? Ihr ASB Ansprechpartner findet die richtige Aufgabe für Sie!

Wieviel Zeit muss ich für ein freiwilliges Engagement einplanen?

Es gibt ganz unterschiedliche Zeitmodelle. So können Sie ihr freiwilliges Engagement ganz individuell gestalten. Sei es die Arbeit mit Senior:innen einmal im Monat oder der wöchentliche Einsatz in unserem Jugendverband ASJ. Im Katastrophenschutz benötigen Sie die Bereitschaft zur zeitlichen Flexibilität. Wichtig ist für Sie, dass Sie sich vor dem Engagement Gedanken dazu machen, wie viel Zeit sie einplanen möchten und dies mit dem ASB vor Ort im Erstgespräch abklären.

Was muss ich für ein ehrenamtliches Engagement mitbringen?

Wir erwarten keine bestimmten Vorkenntnisse oder Ausbildung. Ein Vorwissen ist wünschenswert, aber für viele Bereiche keine Voraussetzung für die freiwillige Arbeit beim ASB. Sie sollten Spaß am Gestalten, am gemeinsamen Erleben und einem Miteinander haben. Alles andere bringen wir Ihnen – je nach Einsatzfeld – kostenfrei bei.

Bin ich im freiwilligen Engagement unfall- und haftpflichtversichert?

Sie sind beim ASB automatisch gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert. Wir sichern Sie somit bei Unfällen vor Ort, aber auch auf dem Weg zu ihrem Engagement ab. Auch im Fall eines verursachten Schadens sind Sie über die Haftpflicht des ASBs abgesichert. Wenn Sie sich mit Ihrem Hund engagieren, ist dieser ebenfalls über den ASB unfall- und haftpflichtversichert.

Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung für mein freiwilliges Engagement?

Die Erstattung von Auslagen, wie beispielsweise Fahrtkosten, und die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung werden individuell vor Ort im ASB mit Ihnen geklärt.

Wie sieht meine Einarbeitung aus?

Sie werden vor Ort im Einsatzbereich professionell und fachkundig eingearbeitet und begleitet.

Muss ich mein freiwilliges Engagement bei meiner Arbeitgeberin oder meinem Arbeitgeber angeben?

Neben dem Beruf können Sie sich in der Regel ohne Probleme freiwillig engagieren. In manchen Arbeitsverträgen ist die verpflichtende Angabe eines freiwilligen Engagements neben der beruflichen Tätigkeit festgeschrieben.

Kann ich für mein Ehrenamt während der Arbeitszeit freigestellt werden?

Das freiwillige Engagement soll nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Freistellung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und ist immer von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber abzusegnen.

Was ist die Ehrenamtspauschale?

In der Regel sind alle Einnahmen aus einem freiwilligen Engagement steuerpflichtig. Mithilfe der Ehrenamtspauschale ist für Sie ein Betrag von bis zu 840 Euro pro Jahr von der Steuer befreit. Die Ehrenamtspauschale ist nicht auf vereinzelte Tätigkeiten begrenzt. Sie können die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale in zwei unterschiedlichen Engagements geltend machen.

Was ist die Übungsleiterpauschale?

In der Regel sind alle Einnahmen aus einem freiwilligen Engagement steuerpflichtig. Mithilfe der Übungsleiterpauschale ist für Sie ein Betrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr von der Steuer befreit. Die Übungsleiterpauschale ist anders als die Ehrenamtspauschale auf vereinzelte Tätigkeiten begrenzt. Nur folgende Tätigkeiten werden erfasst: Übungsleiter:innen, Ausbilder:innen, Erzieher:innen, Betreuer:innen, künstlerische Tätigkeiten oder die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Sie können die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale in zwei unterschiedlichen Engagements geltend machen.

Kann ich die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen und einen Minijob kombinieren?

Die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale können Sie auch beziehen, wenn Sie parallel einem Minijob nachgehen.

Kann ich mich freiwillig engagieren, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Sie können während der Arbeitslosigkeit eine unentgeltliche Tätigkeit beim ASB ausüben.

Sie müssen beachten, dass das freiwillige Engagement die berufliche Eingliederung nicht gefährdet, sodass Sie dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen und der Fokus weiterhin auf der Beendigung der Arbeitslosigkeit liegt. Üben Sie Ihre freiwillige Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche aus, so sind Sie verpflichtet dies der Agentur für Arbeit zu melden.

 

Was mache ich, wenn mir meine freiwillige Tätigkeit nicht mehr gefällt?

Wir möchten, dass Ihnen ihr Engagement Freude macht. Haben sich Ihre Interessen verändert oder Sie möchten mal etwas Neues ausprobieren? Kommen Sie mit unseren Einsatzstellen ins Gespräch und wir suchen eine gemeinsame Lösung. Wir zeigen Ihnen gerne neue Möglichkeiten auf, sich in einem der vielen Aufgabenfelder des ASB neu zu orientieren.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.