Du möchtest Menschen mit Behinderung helfen? Wir bilden dich zur/zum Heilerziehungspfleger/in (auch "HEP" genannt) aus! Heilerziehungspflegerinnen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen im ambulanten, stationären oder aber auch im selbstständigen unternehmerischen Bereich einsetzen.
Im Mittelpunkt allen Handelns stehen der Mensch mit Behinderung, mit seiner individuellen und unverwechselbaren Persönlichkeit sowie seine Würde, sein Recht auf Selbstbestimmung sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Die Heilerziehungspflege versteht sich als dialogischer Partner und unterstützt die Beziehungen der Menschen mit Behinderungen und gestaltet ihr Handeln empathisch. Dies setzt voraus, dass sie gelernt hat, Behinderungen, ihre Ursachen und Auswirkungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte des Menschen zu erkennen und zu aktivieren und notwendige unterstützende Hilfe zu geben.
Eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmte Hilfe und Sichtweise steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Heilerziehungspflegerinnen sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild als Grundvoraussetzung des Berufes. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung verändert sich der Aufgabenschwerpunkt der Heilerziehungspflegerin. Unerlässlich dabei ist, sich selbst mit seinen Fähigkeiten und Grenzen einschätzen zu können, um den eigenen Anteil am Verstehensprozess zu identifizieren und nutzbringend in die Interaktion einzubringen.
Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.
Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.
Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen. In Bremen dauert deine Ausbildung in Vollzeit 3 Jahre (davon 2 Jahre schulische Ausbildung und 1 Jahr Praktikum) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Deine Interessen:
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
Kenntnisse und Erfahrungen in musisch-künstlerischen Fächern sind von Vorteil, wenn es z.B. während des Praktikums oder im späteren Berufsleben darum geht, mit Kindern oder Erwachsenen mit Behinderung zu basteln oder zu musizieren.
Um medizinische Zusammenhänge zu begreifen und die Wirkungsweise einzelner Medikamente zu verstehen, sind Kenntnisse in Chemie und Biologie hilfreich.
Während der Aus- bzw. Weiterbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Religionslehre unterrichtet.
Während des außerschulischen Berufspraktikums werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung umgesetzt und angewandt. Hier nehmen die Praktikanten und Praktikantinnen zunehmend selbstständig Aufgaben der Pflege, Bildung und Förderung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung und von psychisch kranken Menschen wahr.
Zusätzlich werden im Rahmen des Unterrichts Praxisprojekte durchgeführt (z.B. die Organisation eines Sportfestes für Menschen mit Behinderung oder eines Ausflugs, die Gestaltung einer Weihnachts- oder Geburtstagsfeier mit Bewohnern und Bewohnerinnen eines Wohnheims, Theater spielen in der Tagesbildungsstätte, Reiten im heilpädagogischen Kindergarten).
Gesamtstundenzahl: 2.400 Unterrichtsstunden
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Die Ausbildung umfasst Unterricht im Klassenverband (theoretisch und praktisch) sowie i.d.R. praktische Arbeit im Rahmen von Praktika.
Bei einer Berufsfachschul-Ausbildung besuchen die Schüler/innen theoretischen Unterricht im Klassenverband und führen praktische Übungen durch, z.B. in schuleigenen Werkstätten, Labors o.Ä.
Während der schulischen Ausbildung werden z.B. Klassenarbeiten geschrieben und andere Leistungsnachweise erbracht. Ggf. werden Projektarbeiten im Team durchgeführt. Außerdem müssen die Schüler/innen für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Zeit einplanen.
Hier arbeiten die Schüler/innen praktisch mit und lernen die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Beruf kennen. Begleitet werden sie während ihres Praktikums von ausgebildeten Fachkräften. Betriebspraktika werden teilweise in den Schulferien durchgeführt.
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.
Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.552 pro Monat.
Quelle:
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.
Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Weitere Informationen: Informationen zum BAföG
Weiterbildungen zum/zur Heilerziehungspfleger/in können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.
Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.
Folgende Fähigkeiten , Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.
Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit Hauptschulabschluss.
Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung
Vorausgesetzt werden in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mehrmonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich.
Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie z.B. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein Führungszeugnis oder auch ein Vertrag über die praktische Ausbildung mit einer geeigneten, z.B. sozial- oder heilpädagogischen, Einrichtung gefordert werden.
Mittlerer Schulabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:
Heilerziehungspfleger/innen sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.
Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in Einrichtungen des Sozial- und Pflegewesens und für ambulante bzw. mobile Dienste. Zu ihren Aufgaben gehören Assistenz, Beratung und Unterstützung von Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den Bereichen Inklusion (die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe), Bildung, Pflege und Gesundheit. Ihr Ziel ist es, den von ihnen betreuten Menschen zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensweise bei größtmöglicher Lebensqualität zu verhelfen. So unterstützen sie diese bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf, Nahrungszubereitung oder Körperpflege und fördern ihre Fähigkeit, diese Herausforderungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zunehmend eigenständig zu meistern. Gleichzeitig sorgen Heilerziehungspfleger/innen dafür, dass sich die Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen geborgen fühlen, sei es in Wohn- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, psychiatrischen Kliniken oder auch in Privathaushalten. Dabei erfordert die Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung häufig hohen Körpereinsatz, denn das Heben, Stützen oder Umbetten kann körperlich anstrengend sein.
Als respektvolle Partner/innen fördern und begleiten Heilerziehungspfleger/innen Menschen mit Behinderung individuell in deren persönlicher Entwicklung. Sie regen sie zum Malen, Basteln und Musizieren an, unternehmen gemeinsame Ausflüge oder organisieren andere Freizeitaktivitäten. Mit Einfühlungsvermögen und Geduld aktivieren sie die Fähigkeiten ihrer Klienten, wecken neue Interessen und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie fördern die Gemeinschaftsfähigkeit der betreuten Personen und kümmern sich darum, sie schulisch oder beruflich einzugliedern. Dabei richten sie sich nach Förderplänen, die sie gemeinsam mit anderen Fachkräften und -diensten erstellen und besprechen. Zudem stehen sie mit den Betroffenen und deren Angehörigen, v.a. Eltern, Verwandten und Freunden, in permanentem Dialog. Auf dieser Grundlage regen sie therapeutische Maßnahmen an und organisieren diese.
Den Alltag mit Menschen mit Behinderung zu bestreiten, bringt häufig Herausforderungen mit sich. Mit Stimmungsschwankungen, Wutausbrüchen und anderen Verhaltensweisen, die manchmal schwer nachvollziehbar sein können, müssen Heilerziehungspfleger/innen angemessen umgehen können. Aufmerksam erkennen sie die Stimmungen ihrer Schützlinge, haben ein offenes Ohr für deren Probleme, spenden Trost und können sich mit ihnen auch über kleine Fortschritte freuen. Dabei wahren sie jedoch stets die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unabdingbare professionelle Distanz.
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.724 bis € 4.139
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Linie
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
Heilerziehungspfleger/innen benutzen die unterschiedlichsten Arbeitsmittel - vom Spielzeug über Sportgeräte und Musikinstrumente bis hin zu Koch- und Essgeschirr sowie Wasch- und Pflegeutensilien. Da sie ihre Patienten bei der Körperpflege unterstützen, werden sie mit Körperausscheidungen und entsprechenden Gerüchen konfrontiert und kommen in direkten Körperkontakt. Daher tragen sie bei einigen Tätigkeiten Einweg- und Gummihandschuhe oder Mundschutz. Zudem kann der häufige Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln die Haut reizen. In der Regel bewegen sich Heilerziehungspfleger/innen im Alltag viel, wenn sie mit Menschen mit Behinderung in Räumen oder im Freien spielen, kochen, basteln oder sich sportlich betätigen. Im Freien sind sie dabei unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Die Arbeit ist körperlich anstrengend, wenn sie etwa Menschen mit Behinderung heben, stützen oder umbetten müssen. Insbesondere in Einrichtungen, in denen eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich ist, sind Wochenendarbeit, Nachtbereitschaft und Arbeit in den Abendstunden möglich.
Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung müssen Heilerziehungspfleger/innen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zeigen, da sie die Aufsichtspflicht über sie haben. Im gleichen Maße sind Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit erforderlich, gerade wenn sie mit depressiven oder aggressiven Personen zu tun haben. Um Verhaltensänderungen und -auffälligkeiten jederzeit im Blick zu haben, sind eine gute Beobachtungsgabe und Sorgfalt nötig. Heilerziehungspfleger/innen sollten v.a. bei der Arbeit mit größeren Gruppen psychisch stabil sein. Patientendaten behandeln sie vertraulich.
Instrumente, Geräte und Zubehör, z.B.: Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Waagen, Wasch- und Pflegeutensilien, Haushalts-, Koch- und Küchengeräte, Medikamente, Desinfektionsmittel, Musikinstrumente, Bücher, Spielzeug, Sportgeräte, Spiel-, Mal- und Bastelmaterialien, audiovisuelle Medien
Büroausstattung und Unterlagen, z.B.: Telefon, E-Mail, PC, Dokumentationen, Förderpläne, ärztliche Verordnungen, Speisepläne
Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Heilpädagogik, Psychomotorik, Entspannungstherapien, Elternberatung).
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie oder als Fachwirt/in für Erziehungswesen).
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:
Mögliche Weiterbildungen:
Fachwirt/in - Erziehungswesen |
Kaufmännische Weiterbildung |
Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen |
Kaufmännische Weiterbildung |
Heilerziehungspfleger/in - Psychiatrie |
Andere Weiterbildung |
Motopädagoge/-pädagogin |
Andere Weiterbildung |
Motopäde/Motopädin |
Andere Weiterbildung |
Sonderpädagoge/-pädagogin (Fachschule) |
Andere Weiterbildung |
Heilpädagogik (grundständig) |
Studienfach |
Rehabilitations-, Sonderpädagogik (grundständig) |
Studienfach |
Soziale Arbeit (grundständig) |
Studienfach |
Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig) |
Studienfach |
Qualitätsbeauftragte/r - Gesundheits-/Sozialwesen |
Andere Weiterbildung |
Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie (grundständig) |
Studienfach |
Gesundheitsförderung, -pädagogik (grundständig) |
Studienfach |
Ihre Chancen können angehende Heilerziehungspfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
Nach ihrer Ausbildung arbeiten Heilerziehungspfleger/innen an Förderschulen, in Tagesstätten, in Kindergärten sowie in der ambulanten Pflege.
Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Heilpädagogik bis hin zu Elternberatung.
Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in für Psychiatrie zu absolvieren.
Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Heilpädagogik erwerben.
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit der Gründung eines ambulanten Pflege- und Sozialdienstes.
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.
Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.
Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Nichteignung muss im Einzelfall durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden.
Quellen:
http://www.berufsverband-hep.de/index.php/berufsbild.html
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung&dkz=9127